18 weitere TV-Sender unverschlüsselt in SD
Einige kleinere TV-Sender, darunter Tele 5 und Nickelodeon, gibt es nun digital in Standard Definition bei Kabel Deutschland. Ein Sendersuchlauf soll nicht nötig sein.
Kabel Deutschland
verbreitet ab sofort weitere 18 digitale TV-Sender in Standard Definition (SD) unverschlüsselt in seinem Netz. Das gab der Kabelnetzbetreiber am 2. Mai 2013 bekannt. Bereits seit April 2013 sind neun Sender der RTL- und ProSiebenSat.1-Gruppe sowie Sport 1 digital unverschlüsselt zu empfangen. "Nach der Entschlüsselung ist für die Kunden weder ein Sendersuchlauf noch ein Austausch der Smartcard notwendig", erklärte der Netzbetreiber.
Zugänglich gemacht werden der Spielfilmsender Tele 5, die Kinderprogramme Nickelodeon und Anixe, das Comedy-Angebot Comedy Central, der österreichische Privatfernsehsender Servus TV, das Frauenprogramm Sixx und das Männerprogramm Dmax, die Nachrichtensender N24 und CNN, der Jugend- und Musiksender Viva, Eurosport, die Teleshopping-Sender Channel21, Hse24, Qvc, Juwelo TV und 1-2-3.tv sowie das religiöse Angebot Bibel TV.
Das Bundeskartellamt hatte Strafen in Höhe von 55 Millionen Euro gegen die beiden TV-Sendergruppen ProSiebenSat.1 und RTL verhängt, weil diese bei der Grundverschlüsselung "wettbewerbswidrige Absprachen getroffen" hätten. Die Sender mussten sich verpflichten, ihre wesentlichen Programme in SD-Qualität für einen Zeitraum von zehn Jahren unverschlüsselt über Kabel
, Satellit und IPTV anzubieten. Nicht eingeschlossen ist die Verschlüsselung von HD-Programmen.
Kabel Deutschland gab am 3. April 2013 die Grundverschlüsselung für das Standardformat (SD) auf. Verbraucherschützer raten Kabelfernsehkunden, die einen digitalen Zusatzvertrag haben, zu überprüfen, ob dieser noch notwendig ist oder gekündigt werden kann.
Kabel Deutschland gibt im Einspeisestreit nicht nach
Kabel Deutschland will weiter gegen die öffentlich-rechtlichen Sender klagen. Der Kabelnetzbetreiber hat wieder einen Prozess im Einspeisestreit verloren.
Der größte Kabelnetzbetreiber hat erneut einen Prozess um Einspeiseentgelte mit den öffentlich-rechtlichen Sendern verloren. Das gab der Bayerische Rundfunk bekannt. Im Streit um Einspeiseentgelte zwischen Kabel Deutschland
und dem Bayerischen Rundfunk hat das Landgericht München I entschieden, dass der Sender für die Weiterleitung seiner Programme in dem Kabelnetz weiterhin nichts bezahlen muss.
Da ARD und ZDF keine Gebühren an Kabel
Deutschland für die Verbreitung ihrer digitalen Programme zahlen wollen, nahm der Netzbetreiber seit Januar 2013 einige Sender aus dem Netz. Zudem wurde die Bandbreite reduziert, die für die öffentlich-rechtlichen Sender zur Verfügung steht.
Kabel-Deutschland-Sprecher Maurice Böhler sagte Golem.de, dass dem Unternehmen die Urteilsbegründung des Landgerichts München noch nicht vorliege. "Ungeachtet dessen werden wir den Prozessweg weiter fortsetzen. Kabel Deutschland ist von seiner Rechtsposition überzeugt, dass die Einspeisung von Programmen ins Kabelnetz angemessen vergütet werden muss." Es handele sich um die erste Entscheidung in mehreren anhängigen Prozessen mit komplexen Rechtsfragen. Diese werden sicher nicht abschließend in der ersten Instanz entschieden. Im Sinne der Kunden sei Kabel Deutschland aber weiter an einer "gütlichen Einigung mit den öffentlich-rechtlichen Sendern" interessiert und bleibe gesprächsbereit.
"Die Sender sind korrekt vorgegangen"
"Der Urteilsspruch ist ein erneuter Erfolg für die Sender der ARD. Die Landgerichte Stuttgart und Köln hatten entsprechende Klagen von Kabel Deutschland gegen SWR und WDR bereits abgewiesen. Wir fühlen uns durch die Entscheidung bestätigt. Die Sender sind korrekt vorgegangen", erklärte Albrecht Hesse, Juristischer Direktor des Bayerischen Rundfunks.
ARD und ZDF hatten im vergangenen Jahr ihre Verträge zur Weiterverbreitung ihrer Fernsehsender durch Kabel Deutschland und Unitymedia
gekündigt. Vorher überwiesen sie den Kabelkonzernen Einspeisungsentgelte in Höhe von rund 60 Millionen Euro. Gegen die Kündigung wehren sich die Kabelkonzerne, die gesetzlich verpflichtet sind, die Sender der öffentlich-rechtlichen Anstalten zu verbreiten. Anbieter wie die Deutsche Telekom mit Entertain verlangen keine Einspeisungsentgelte, während die Sender für die Verbreitung über Satellit und DVB-T zahlen.
Kabel Deutschland forciert HD-Empfang
- Private HD-Sender jetzt in sämtlichen digitalen Endkunden-TV-Produkten inklusive
- Mit neuem TV-Paket „Kabel Digital HD“ bis zu 13 private und drei öffentlich-rechtliche HD-Sender empfangbar
- Insgesamt bis zu 45 HD-Sender bei Kabel Deutschland
- HD-Fernsehen auch für Zweit- oder Drittgeräte
Ab dem 3. April 2013 macht Kabel Deutschland den HD-Empfang bei den digitalen Endkunden-TV-Paketen zum Standardinhalt: Neben drei öffentlich-rechtlichen HD-Sendern können Mieter und Eigentümer in Mehrfamilienhäusern mit dem neuen Einstiegs-Angebot „Kabel Digital HD“ den analogen TV-Empfang um digitales Fernsehen und bis zu 13 HD-Sender der privaten Sendergruppen ergänzen. Darüber hinaus können Kabel Deutschland-Kunden ab sofort ihre Zweit- und Drittfernseher für den HD-Empfang ausrüsten – HD-Receiver oder CI+ Modul sowie weitere Smartcards können einfach hinzugebucht werden. Insgesamt verbreitet Kabel Deutschland 45 HD-Sender.
„Kabel Digital HD“ erweitert Kabelanschluss um private HD-Sender
Mieter und Eigentümer in Mehrfamilienhäusern, deren Kabelanschluss direkt über die Nebenkosten abgerechnet wird, können mit Kabel Digital HD den analogen TV-Empfang um das volle digitale Free-TV-Angebot und neu jetzt auch um HD-Sender ergänzen. Das neue Paket umfasst neben dem digitalen Empfang sämtlicher Free-TV-Sender im Standard-Format (SD) auch bis zu 13 private HD-Sender (RTL HD, RTL II HD, RTL NITRO HD, Super RTL HD, VOX HD, ProSieben HD, SAT.1 HD, kabel eins HD, sixx HD, SPORT1 HD, Servus TV HD, HSE24 HD und QVC HD). Ergänzt wird das HD-Angebot durch die frei empfangbaren HD-Programme Das Erste HD, ZDF HD und Arte HD. Bisher enthielt das Einstiegspaket „Kabel Digital“ lediglich die digitalen Free-TV-Sender im SD-Format. Voraussetzung für den HD-Empfang sind entsprechende Endgeräte und ein modernisiertes Kabelnetz im Haus. Für das neue Angebot „Kabel Digital HD“ berechnet Kabel Deutschland monatlich 3,90 Euro.
Für Einzelnutzer und Eigenheimbesitzer, die den Kabelanschluss direkt bei Kabel Deutschland gebucht haben, ändert sich nichts. Sie können wie bisher mit dem Kabelanschluss HD die von Kabel Deutschland verbreiteten öffentlich-rechtlichen und privaten HD-Sender empfangen. Damit enthalten nun alle digitalen TV-Endkundenprodukte die beliebten Privatsender in HD.
„Mit Kabel Digital HD setzen wir die Ausrichtung unserer TV-Produkte auf HDTV weiter konsequent um. Damit tragen wir der Nachfrage unserer Kunden nach mehr HD-Inhalten Rechnung“, so Philipp Brunner, Leiter B2C Produktmanagement TV bei Kabel Deutschland.
HD-Empfang auch für Zweit- und Drittfernseher leicht gemacht
Der Trend zu modernen Flachbildfernsehern und zum HD-Empfang hat mittlerweile auch die Zweit- und Drittfernseher in den Haushalten erreicht. Auch hierfür bietet Kabel Deutschland ab sofort eine praktische Lösung: HD-Kunden können ohne zusätzlichen Laufzeitvertrag eine zweite und dritte Smartcard abrufen, die neben den digitalen Free-TV Sender in SD Qualität auch die beliebten Privatsender in HD für weitere Fernseher entschlüsselt. Entsprechende HD-Geräte, wie einen HD-Receiver und ein CI+ Modul von Kabel Deutschland, machen jeden modernen Flachbildfernseher fit für den HD-Empfang über das Kabel. Die Geräte gibt es direkt bei Kabel Deutschland – zum Kauf oder jetzt auch zur Miete für 2 Euro pro Gerät im Monat. So können in einem Haushalt gleichzeitig unterschiedliche HD-Sender angeschaut werden.
Noch mehr Fernsehkomfort mit dem HD-Videorecorder (HD-DVR)
Noch bequemeres, zeitunabhängiges Fernsehen bietet der HD-Videorecorder (HD-DVR), der bei Buchung des TV-Pakets Kabel Digital Komfort HD gleich inklusive ist. Der HD-DVR hat vier Tuner, mit denen ein Programm angesehen und parallel drei weitere, nicht kopiergeschützte Sendungen aufgezeichnet werden können. Alternativ können vier – auch gleichzeitig laufende – Sendungen aufgenommen werden. Laufende Sendungen können beliebig angehalten, Szenen wiederholt, vorgespult oder später weiter angesehen werden. Die Aufnahme- und Spulfunktionen sind bei allen nicht kopiergeschützten Sendungen verfügbar. Selbstverständlich hat der HD-Videorecorder auch eine bis zu vierzehntägige elektronische Programmzeitschrift (EPG). So ist der Kunde immer bestens informiert, welche Programm-Highlights wann laufen und kann diese auch im Voraus bequem aus dem EPG mit einem Knopfdruck programmieren.