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  Wissenswertes
 




Die Benutzung der Kabelleitung ist ( insofern dieser in einem ENV*  Objekt ist )  Melde und Gebührenpflichtig!
 

§ 265a StGB

In
Deutschland lautet der Tatbestand des
§ 265a  StGB

(1) Wer die Leistung eines Automaten oder eines öffentlichen Zwecken dienenden Telekommunikationsnetzes, die Beförderung durch ein Verkehrsmittel oder den Zutritt zu einer Veranstaltung oder einer Einrichtung in der Absicht erschleicht, das Entgelt nicht zu entrichten, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.

(2) Der Versuch ist strafbar.

(3) Die §§ 247 und 248a gelten entsprechend.

In Österreich wird dieser Fall durch § 149 StGB geregelt:

(1) Wer die Beförderung durch eine dem öffentlichen Verkehr dienende Anstalt oder den Zutritt zu einer Aufführung, Ausstellung oder einer anderen Veranstaltung oder zu einer Einrichtung durch Täuschung über Tatsachen erschleicht, ohne das festgesetzte Entgelt zu entrichten, ist, wenn das Entgelt nur gering ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Monat oder mit Geldstrafe bis zu 60 Tagessätzen zu bestrafen.

(2) Wer sich oder einem anderen die nicht in einer Ware bestehende Leistung eines Automaten verschafft, ohne das Entgelt dafür zu entrichten, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.

(3) Ist im Falle des Abs. 2 das Entgelt nur gering, so ist der Täter mit Freiheitsstrafe bis zu einem Monat oder mit Geldstrafe bis zu 60 Tagessätzen zu bestrafen.

(4) Der Täter ist nur mit Ermächtigung des Verletzten zu verfolgen.



* Einzel Nutzer Vertrag
Dieses trifft dann zu, wenn vom Vermieter oder der Hausverwaltung es so geregelt ist, dass der Mieter sich selber anmelden muss ( Insofern das die vorhandene Kabelleitung im Haus ) genutzt wird.

Sollten Sie hier hierzu eine frage zwecks Ihren "Vertragsstatus" auf Ihren Miet oder Eigentumsobjekt haben so melden Sie sich über unser Kontaktformular oder rufen Sie einfach und unverbindlich unter 015258900853 / 091113074974 an.

Ihr LeutbecherVertriebspartner.de Team
freut sich Ihnen auch bei dieser Rückfrage weiter helfen zu können.

 
 
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